Fehler bei Küchenmontage beweisen - Reklamation Küche
Bei Reklamationen wegen Mängeln an der Küche haben Sie Anspruch auf Nachbesserung (Reparatur oder Austausch), Nacherfüllung oder Rücktritt vom Vertrag und Rückerstattung des Kaufpreises. Alternativ können Sie den Kaufpreis mindern oder, bei Verschulden des Verkäufers und erfolgloser Fristsetzung, Schadensersatz verlangen. Eine Nutzungsausfallentschädigung kann ebenfalls möglich sein.
Ihre Rechte bei Mängeln an der Küche
Wenn Ihre neue Küche Mängel aufweist, stehen Ihnen nach deutschem Kaufrecht folgende Rechte zu:
Nacherfüllung
Sie können verlangen, dass der Verkäufer die Mängel beseitigt, entweder durch Reparatur oder durch Lieferung einer mangelfreien Küche.
Minderung
Wenn eine Nachbesserung nicht erfolgreich ist oder abgelehnt wird, haben Sie das Recht, den Kaufpreis angemessen zu mindern, da die Küche nicht den vereinbarten Zustand aufweist.
Rücktritt vom Vertrag
Bei erheblichen Mängeln, die nicht behoben werden können, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten. Dies bedeutet, Sie geben die Küche zurück und erhalten den vollen Kaufpreis erstattet.
Schadensersatz
Sie können Schadensersatz verlangen, wenn der Mangel vom Verkäufer verschuldet wurde und Sie ihm eine angemessene Nachfrist zur Beseitigung des Mangels gesetzt haben, die erfolglos verstrichen ist.
Spezifische Situationen
Mangelhafte Montage
Wenn Ihre Küche nicht nur geliefert, sondern auch montiert wurde, haftet der Lieferant für Planungs- und Montagefehler.
Nutzungsausfallentschädigung
Unter bestimmten Umständen können Sie eine Nutzungsausfallentschädigung fordern, wenn die ständige Verfügbarkeit der Küche für Ihre Lebensführung von zentraler Bedeutung ist und Sie sie wegen eines Mangels nicht nutzen können.
Was Sie tun sollten
Mängel dokumentieren:
Halten Sie alle Mängel detailliert schriftlich fest, am besten mit Fotos.
Um Fehler bei Küchenmontage beweisen zu können.
Verkäufer kontaktieren:
Setzen Sie den Verkäufer schriftlich über die Mängel in Kenntnis und fordern Sie ihn zur Nacherfüllung auf.
Frist setzen:
Setzen Sie dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nachbesserung.
Beratung einholen:
Wenn Sie sich unsicher sind, holen Sie Rat bei einer Verbraucherzentrale oder einem Anwalt ein.

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